Bedingungen für die Teilnahme am Moerser Trödelmarkt
Bedingungen für die Teilnahme am Moerser Trödelmarkt
1. Der Moerser Trödelmarkt findet in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr auf der Stein-, Neu- und Kirchstraße sowie in Teilbereichen der Meer- und Haagstraße und am Königlichen Hof statt. Kinder trödeln ausschließlich auf dem gepflasterten Bereich am Denkmal/Neumarkt und vor der Häuserzeile von Restaurant Mediterran bis zum Restaurant „La Fattoria“ (die Flächen vor den Restaurants müssen freigehalten werden). Die für den Kindertrödel freigestellten Flächen sind ausschließlich von Kindern, eventuell mit einer Begleitperson, zu belegen. Erwachsene Verkäufer werden vom Ordnungspersonal der MoersMarketing GmbH, notfalls mit Amtshilfe der Polizei, des Platzes verwiesen.
2. Am Trödelmarktsonntag ist ein Mitarbeiter der MoersMarketing GmbH ab 7.00 Uhr unter der Telefonnummer 01636954276 zu erreichen.
3. Der Aufbau der Stände vor 8.30 Uhr ist nicht gestattet! Aufgrund der Anwohner bitten wir Sie, den Aufbau möglichst geräuscharm durchzuführen. Ein zu früher Aufbau kann zum Verlust des Standplatzes führen und zieht eine Sperre für den jeweiligen Antragsteller/Trödel nach sich. Der Abbau der Stände darf (sofern nicht vom Veranstalter anders angeordnet) nicht vor 16.30 Uhr erfolgen. Ein zu früher Abbau kann eine Sperre für die Teilnahme an weiteren Trödelmärkten nach sich ziehen.
4. Die Stände sind in der Zeit bis spätestens 11.00 Uhr so aufzubauen, dass keine Rettungswege, Hauseingänge etc. versperrt werden. Das Ordnungspersonal ist angewiesen, entsprechende Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu ahnden. Bitte achten Sie auf die eingezeichneten Bodenmarkierungen!
5. Die Überlassung eines zugeteilten Standplatzes an andere Händler ist nicht gestattet – ebenso eine Weitervermietung. Standplätze, die nicht bis 10 Uhr belegt sind, werden von der MoersMarketing GmbH im Bedarfsfall weitervergeben.
6. Der Standplatz kann nur durch Nachweis der entsprechenden schriftlichen Zusage und nach vorherigem Zahlungseingang der Standmiete eingenommen werden. Die Zusage bitte am Veranstaltungstag bereithalten.
7. Wichtig: Eine Erstattung des Standgeldes wegen persönlicher Gründe, Krankheitsgründen oder schlechtem Wetter ist grundsätzlich nicht möglich! Nur im Fall einer Absage durch die MoersMarketing GmbH aus Gründen einer Unwetter- oder Katastrophenwarnung etc. wird das Standgeld an Trödler erstattet. Dazu müssen die Teilnehmer einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung des Standgeldes innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung an die MoersMarketing stellen.
8. Zum Verkauf zugelassen ist Trödel aller Art. Andere Warenarten dürfen nicht angeboten werden. Insbesondere der Verkauf von Neuwaren ist nicht gestattet.
9. Jeder Standinhaber ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf den umliegenden Parkplätzen abzustellen. Ordnungswidrig geparkte, insbesondere in den für Fahrzeuge aller Art gesperrten Straßen abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
10. Bis 19.00 Uhr am Veranstaltungstag muss der Standplatz wieder geräumt und sauber verlassen sein. Der Standplatz ist nach Ende der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen. Müllgefäße stehen auch während des Verlaufes des Trödelmarktes bereit. Diese Entsorgungscontainer stehen während des Trödelmarktes und nach der Veranstaltung am Neumarkt, an der Ev. Stadtkirche sowie an der Einfahrt neben C & A in der Steinstraße! Sie sind nicht zur Entsorgung des Trödels (Sperrmüll, TV, Möbel, PC, Tische etc.) vorgesehen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und mit einer Entsorgungsprämie seitens der MoersMarketing GmbH von mindestens 300 Euro geahndet.
11. Den teilnehmenden Händlern ist untersagt, Waren auf dem Trödelmarkt zu erwerben, um diese dann zu einem höheren Preis weiter zu veräußern. Verstöße gegen diese Regelung haben den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
12. Das Feilbieten von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen oder pornographisches Material ist gesetzlich verboten. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
13. Die öffentlichen Toiletten am Schloss und am Königlichen Hof sind während der Dauer des Trödelmarktes geöffnet. Zusätzlich steht eine Toilette neben dem Imbiss am Neumarkt zur Verfügung.
14. Die Hauseingänge sind grundsätzlich freizuhalten. Ein- und Zugänge zu Privatwohnungen zwischen den Trödelständen müssen freigehalten werden. Die notwendigen Zugänge sind auf dem Boden markiert. Das Aufhängen von Trödelware an vorhandenen Markisen, Türgriffen, Fenstern oder Fensterbänken etc. ist grundsätzlich verboten. Eventuelle Beschädigungen gehen zu Lasten des Trödelstandmieters.
15. Die notwendigen Zugänge zu den am Sonntag geöffneten Cafés, dürfen ebenfalls nicht bebaut werden. Auch diese sind markiert. Die Kircheneingänge an der Meerstraße sind großzügig freizuhalten. Vor dem Nebenausgang Kirche auf der Steinstraße, neben dem Geschäft „Schuh Palast“, ist ein Durchgang von ca. 2 m freizuhalten.
16. Die Benutzung von Lautsprecheranlagen und Megaphonen ist untersagt.
17. Mit der Überweisung des Mietzinses stimmt der Trödler den Bedingungen der MoersMarketing GmbH zur Durchführung des Trödelmarktes, bzw. zur Teilnahme an der Veranstaltung zu.
18. Den Anordnungen des Veranstalters sowie des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Hinweis: An der Ev. Kirche (Meerstraße) befinden sich während des Trödelmarktes Sanitäter für die Erste Hilfe.
Stand: Januar 2023